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   VGH Bayern, 08.12.2014 - 14 ZB 12.1943   

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VGH Bayern, 08.12.2014 - 14 ZB 12.1943 (https://dejure.org/2014,41385)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08.12.2014 - 14 ZB 12.1943 (https://dejure.org/2014,41385)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08. Dezember 2014 - 14 ZB 12.1943 (https://dejure.org/2014,41385)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Unzumutbare Beeinträchtigung eines vorhandenen Gebäudes (hier verneint);Offenbar nicht beabsichtigte Härte (hier verneint); Baumschutzverordnung der Gemeinde P.; Genehmigung, Befreiung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versagung der Genehmigung zum Fällen einer Tanne auf einem privaten Grundstück

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unzumutbare Beeinträchtigung eines vorhandenen Gebäudes (hier verneint); Offenbar nicht beabsichtigte Härte (hier verneint); Baumschutzverordnung der Gemeinde P.; Genehmigung; Befreiung

  • rechtsportal.de

    Versagung der Genehmigung zum Fällen einer Tanne auf einem privaten Grundstück

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2015, 374
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Bayern, 25.04.2012 - 14 B 10.1750

    Bei der Entscheidung über die ausnahmsweise Zulassung des Fällens schutzwürdiger

    Auszug aus VGH Bayern, 08.12.2014 - 14 ZB 12.1943
    Er muss sich dabei im Einklang mit allen Verfassungsnormen befinden, insbesondere ist er an den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG gebunden (BayVGH, U.v. 25.4.2012 - 14 B 10.1750 - BayVBl 2013, 114 Rn. 27).

    Es ist aber dem Gesetzgeber grundsätzlich nicht verwehrt, eigentumsbeschränkende Maßnahmen, die er im öffentlichen Interesse für geboten hält, auch in Härtefällen durchzusetzen, wenn er durch kompensatorische Vorkehrungen unverhältnismäßige oder gleichheitswidrige Belastungen des Eigentümers vermeidet und schutzwürdigem Vertrauen angemessen Rechnung trägt (BayVGH, U.v. 25.4.2012 a.a.O. Rn. 28 m.w.N.).

    Eine offenbar nicht beabsichtigte Härte ist bei Anwendung der Vorschriften der Baumschutzverordnung der Beklagten jedoch bodenbezogen und nicht personenbezogen zu ermitteln (BayVGH, U.v. 25.4.2012 - 14 B 10.1750 - BayVBl 2013, 114 Rn. 50).

    Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 25. April 2012 - 14 B 10.1750 - (BayVBl 2013, 114 Rn. 49 f.) festgestellt, dass für die Erteilung einer Befreiung aufgrund einer Regelung, wie sie § 5 Abs. 2 Nr. 2 BaumSchVO trifft ("offenbar nicht beabsichtigte Härte"), neben der Atypik des Einzelfalls eine bodenbezogene Härte vorliegen muss.

  • BVerfG, 08.04.1987 - 1 BvR 564/84

    Eigentumsgarantie - Rentenversicherung - Sozialversicherung - Rentenbezüge -

    Auszug aus VGH Bayern, 08.12.2014 - 14 ZB 12.1943
    Gerade unter dem Aspekt der Verhältnismäßigkeit, den jede Inhalts- und Schrankenbestimmung zu beachten hat (BVerfG, B.v. 8.4.1987 - 1 BvR 564/84 u.a. - BVerfGE 75, 78), ist es verfassungsrechtlich gerechtfertigt, dem Bestand eines Gebäudes bzw. dem "reinen Wohnen" einen höheren Schutz zuzuerkennen als der Nutzbarkeit eines Gartens, deren Einschränkung sich aufgrund von Fällverboten weitaus weniger intensiv darstellt als sich daraus ergebende Einschränkungen für Gebäudebestand oder Wohnnutzung.

    Denn für die Angemessenheit eines Eingriffs ist die Intensität, die Schwere und Tragweite der Eigentumsbeeinträchtigung bedeutsam (BVerfG, B.v. 21.7.2010 - 1 BvL 8/07 - BVerfGE 126, 331), je nach Intensität, Schwere und Tragweite muss die Belastung dem Eigentümer zumutbar sein (BVerfG, B.v.8.4.1987 a.a.O.).

  • BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvL 8/07

    Abführung von Vermögensrechten nicht auffindbarer Miterben an den

    Auszug aus VGH Bayern, 08.12.2014 - 14 ZB 12.1943
    Denn für die Angemessenheit eines Eingriffs ist die Intensität, die Schwere und Tragweite der Eigentumsbeeinträchtigung bedeutsam (BVerfG, B.v. 21.7.2010 - 1 BvL 8/07 - BVerfGE 126, 331), je nach Intensität, Schwere und Tragweite muss die Belastung dem Eigentümer zumutbar sein (BVerfG, B.v.8.4.1987 a.a.O.).
  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

    Auszug aus VGH Bayern, 08.12.2014 - 14 ZB 12.1943
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils i.S.d. § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind anzunehmen, wenn in der Antragsbegründung ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. etwa BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - NJW 2009, 3642) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - DVBl 2004, 838/839).
  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

    Auszug aus VGH Bayern, 08.12.2014 - 14 ZB 12.1943
    Schlüssige Gegenargumente in diesem Sinne liegen dann vor, wenn der Rechtsmittelführer substantiiert rechtliche oder tatsächliche Umstände aufzeigt, aus denen sich die gesicherte Möglichkeit ergibt, dass die erstinstanzliche Entscheidung im Ergebnis unrichtig ist (vgl. BVerfG, B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011, 546/548).
  • BVerwG, 24.06.1993 - 7 C 26.92

    Naturschutzverordnung

    Auszug aus VGH Bayern, 08.12.2014 - 14 ZB 12.1943
    Dem liegt die Vorstellung zugrunde, dass jedes Grundstück durch seine Lage und Beschaffenheit sowie die Einbettung in seine Umwelt, also durch seine jeweilige Situation, geprägt wird (BVerwG, U.v. 24.6.1993 - 7 C 26.92 - BVerwGE 94, 1).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus VGH Bayern, 08.12.2014 - 14 ZB 12.1943
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils i.S.d. § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind anzunehmen, wenn in der Antragsbegründung ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. etwa BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - NJW 2009, 3642) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - DVBl 2004, 838/839).
  • VG München, 19.11.2012 - M 8 K 11.5128

    Verbescheidung, da Fällungsgenehmigung für einen im Auswahlermessen der Beklagten

    Auszug aus VGH Bayern, 08.12.2014 - 14 ZB 12.1943
    Daher ist auch der Hinweis auf das Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 19. November 2012 (M 8 K 11.5128), in dem es um die beantragte Fällung von vier Bäumen mit einer Höhe von über 20 m in einem 400 m² großen Vorgarten ging, unbehelflich.
  • VG Augsburg, 23.07.2015 - Au 2 K 15.111

    Naturschutzrecht; geschützter Baum; Veränderungsverbot; Ausnahmen; Genehmigung

    Daher ist eine unzumutbare und damit atypische Beeinträchtigung durch Verschattung erst dann anzunehmen, wenn der geschützte Baum die Wohnräume derart verschattet, dass sie während des Tages nur mit künstlichem Licht genutzt werden können (BayVGH, B.v. 8.12.2014 - 14 ZB 12.1943 - juris Rn. 4 ff.; VG München, U.v. 14.10.2013 - M 8 K 12.5892 - juris Rn. 72 f.; VGH BW, U.v. 2.10.1996 - 5 S 831/95 - NJW 1997, 21/28; Hess VGH, U. v. 10.12.1993 - 3 UE 1772/93 - NVwZ 1994, 1020).

    Die Gewährung einer Befreiung kommt nur in atypischen und daher vom Gesetzgeber erkennbar nicht vorgesehenen Einzelfällen aufgrund einer Einzelfallprüfung in Betracht (BayVGH, B.v. 8.12.2014, a.a.O. Rn. 10), mithin in atypischen Fällen, die sich für den Betroffenen als unzumutbar darstellen.

  • OVG Niedersachsen, 23.10.2019 - 4 LA 71/19

    Barrierefreiheit; Baumschutz; Baumschutzsatzung; Befreiung; Behinderung;

    Diese Befreiungsregelung, die dem allgemeinen Befreiungstatbestand in § 67 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BNatSchG entspricht, setzt zunächst voraus, dass eine atypische Ausnahmesituation gegeben ist, die sich deutlich von dem vom Normgeber zugrunde gelegten Regelfall unterscheidet, mit der also bei einem innerörtlichen Baumbestand nicht zu rechnen ist (vgl. BayVGH, Beschl. v. 8.12.2014 - 14 ZB 12.1943 -, juris; Frenz/Müggenborg, BNatSchG, 2. Aufl. 2016, § 67 Rn. 4).
  • VG Würzburg, 19.12.2023 - W 4 K 23.134

    Genehmigung, Fällung, Rückschnitt, Baumschutz, Atypik

    Daher ist eine unzumutbare und damit atypische Beeinträchtigung durch Verschattung erst dann anzunehmen, wenn der geschützte Baum die Wohnräume derart verschattet, dass sie während des Tages nur mit künstlichem Licht genutzt werden können (vgl. BayVGH, B.v. 8.12.2014 - 14 ZB 12.1943 - juris; VG München, U.v. 14.10.2013 - M 8 K 12.5892 - juris; VGH BW, U.v. 2.10.1996 - 5 S 831/95 - NJW 1997, 21/28).

    Es besteht in der obergerichtlichen Rechtsprechung Übereinstimmung, dass Eingangsvoraussetzung der Befreiung das Vorliegen einer atypischen Ausnahmesituation ist (vgl. OVG Berlin-Bbg., B.v. 28.9.2012 - OVG 11 S 61/12 - NuR 2012, 852 (853); BayVGH, B.v. 8.12.2014 - 14 ZB 12.1943 - juris jeweils m.w.N.).

  • VG Weimar, 03.05.2022 - 7 K 1050/20

    Anspruch auf Erteilung einer Ausnahme von den Verboten einer Baumschutzsatzung

    Durch die Formulierung "im Einzelfall" wird deutlich, dass eine atypische Sonderkonstellation vorliegen muss, die durch Umstände gekennzeichnet ist, die nicht bei gleichgelagerten Fällen vorkommt (vgl. Bayr. VGH - Beschl. v. 8. Dezember 2014 - 14 ZB 12.1943 juris; VG Regensburg, Urt. v. 19. Februar 2008 - RN 4 K 07.455, juris, Rn. 21).
  • VGH Bayern, 09.04.2021 - 9 ZB 19.1315

    Keine Ausnahmegenehmigung nach ihrer Landschaftsbestandteileverordnung

    Insgesamt zeigt das Zulassungsvorbringen damit nicht auf, dass eine atypische Ausnahmesituation vorliegt, die deutlich von dem vom Normgeber zugrunde gelegten Regelfall abweicht, d.h. mit der bei einem innerörtlichen Baumbestand nicht zu rechnen ist (vgl. NdsOVG, B.v. 23.10.2019 - 4 LA 71/19 - juris Rn. 12; BayVGH, B.v. 8.12.2014 - 14 ZB 12.1943 - juris Rn. 10).
  • VG München, 28.07.2021 - M 19 K 20.5862

    Anspruch auf Genehmigung der Fällung eines Walnussbaums, Unzumutbare

    Die Gewährung einer Befreiung kommt in vom Normgeber nicht bedachten atypischen Fallkonstellationen aufgrund einer Einzelfallprüfung in Betracht (vgl. BayVGH, B.v. 8.12.2014 - 14 ZB 12.1943 - juris Rn. 10; B.v. 9.11.2012 - 14 ZB 11.1597 - juris Rn. 16).
  • VG Weimar, 10.01.2020 - 7 K 886/18

    Fällgenehmigung für einen Baum; Verschattung einer Solarthermie-Anlage

    Durch die Formulierung "im Einzelfall" wird deutlich, dass eine atypische Sonderkonstellation vorliegen muss, die durch Umstände gekennzeichnet ist, die nicht bei gleichgelagerten Fällen vorkommt (vgl. Bayr. VGH - Beschl. v. 8. Dezember 2014 - 14 ZB 12.1943 juris; VG Regensburg, Urt. v. 19. Februar 2008 - RN 4 K 07.455, juris, Rn. 21).
  • VG Ansbach, 07.04.2022 - AN 11 K 19.01341

    Genehmigung zum Fällen eines Baumes bei Eichenprozessionsspinner-Befall

    Es ist verfassungsrechtlich gerechtfertigt, im Rahmen von Inhalts- und Schrankenbestimmungen des Art. 14 Abs. 1 GG Satz 2 - wie die Vorschriften der BaumSchVO - dem Bestand eines Gebäudes bzw. dem reinen "Wohnen" einen höheren Schutz zuzuerkennen als der Nutzbarkeit eines Gartens (vgl. BayVGH, B.v. 8.12.2014 - 14 ZB 12.1943 - juris Rn. 6).
  • VG Ansbach, 29.07.2021 - AN 11 K 19.01649

    Erfolglose Klage auf Erteilung einer Fällgenehmigung zur Errichtung eines

    Die Gewährung einer Befreiung kommt nur in vom Normgeber nicht bedachten atypischen Fallkonstellation aufgrund einer Einzelfallprüfung in Betracht (vgl. BayVGH, B.v. 8.12.2014 - 14 ZB 12.1943 - juris Rn. 10; B.v. 9.11.2012 - 14 ZB 11.1597 - juris Rn. 16).
  • VG München, 24.09.2019 - M 19 K 19.1124

    Anspruch auf Genehmigung der Entfernung von zwei Thujen und einer Tanne

    Die Gewährung einer Befreiung kommt nur in vom Normgeber nicht bedachten atypischen Fallkonstellation aufgrund einer Einzelfallprüfung in Betracht (vgl. BayVGH, B.v. 8.12.2014 - 14 ZB 12.1943 - juris Rn. 10; B.v. 9.11.2012 - 14 ZB 11.1597 - juris Rn. 16).
  • VG München, 10.09.2020 - M 19 K 19.3766

    Kein Anspruch auf Genehmigung der Fällung einer Thuja

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